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Wissenswertes

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von admin

Ab dem 01.07.2026 unterliegt der Verkauf von Maschinen durch pauschalierende Landwirte dem Regelsteuersatz von 19%. Wenn Sie die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, sollten Sie prüfen, ob Sie anstehende Verkäufe vor den 1. Juli 2026 vorziehen.

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von admin

Neue Richtwerte sorgen dafür, dass sich beim Viehbestand mehr bewegt als nur auf der Weide. Für manche Betriebe wird es steuerlich entspannter, bei anderen steigt der Druck.

Ab dem 01.07.2026 unterliegt der Verkauf von Maschinen durch pauschalierende Landwirte dem Regelsteuersatz von 19%. Wenn Sie die Umsatzsteuerpauschalierung anwenden, sollten Sie prüfen, ob Sie anstehende Verkäufe vor den 1. Juli 2026 vorziehen.

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Neue Richtwerte sorgen dafür, dass sich beim Viehbestand mehr bewegt als nur auf der Weide. Für manche Betriebe wird es steuerlich entspannter, bei anderen steigt der Druck.

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